Neue Corona-Verordnung und Warnstufe 1 ab 24.11.

Am 24.11. tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft. Gleichzeitig gilt für den Landkreis Lüneburg die Warnstufe 1.

Das bedeutet für den Sport:

  • In allen Sporthallen gilt 2G und das Tragen einer medizinischen Maske, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
  • Auf Sportanlagen gilt 3G
  • Die Nachweise (Impfausweis, Genesungsnachweis oder negativer Test sind von uns aktiv einzufordern).
  • Wer das nicht nachweisen kann, darf nicht am Sport teilnehmen oder die Sportanlage betreten.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen
  • Weitere Informationen unter Corona Aktuell.