Wichtige Änderung in der aktuellen Corona-Verordnung

Liegt die Warnstufe 1 vor oder beträgt der Indikator "Neuinfizierte" mehr als 50, so ist vor und nach der Sportausübung im Freien  die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich, d.h. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Personen genutzt werden, die vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet worden sind. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die 3G-Regel nicht. 

Die aktuelle Corona-Verordnung und weitere Informationen unter Corona Aktuell.