Ergänzende Spiel- und Sportordnung im TuS Erbstorf für Test-/ Gast- und Punktspiele

Diese Ordnung gilt auf dem Freiluft-Vereinsgelände des TuS Erbstorf und ist zwingend von allen Beteiligten einzuhalten.

 

Grundsätzliches:

1.  Maßgeblich gelten die aktuellen Verordnungen/Hygienekonzepte der übergeordneten Fachverbände und des       Landes Niedersachsen und der Spiel- und Sportordnung des TuS-Erbstorf (s. Aushänge, Homepage).

2.  Am Spiel darf nur teilnehmen, wer frei von jeglichen Erkältungs-, Grippe- oder Covid-19-Symptomen ist. Dies       gilt für Spieler, Zuschauer und alle anderen beteiligten Personen.

3.  Alle Spieler, Trainer, Zuschauer und andere Beteiligten haben sich vor Betreten des Sportgeländes und vor           Spielbeginn über die aktuellen Vorschriften etc. zu informieren (s. www.nfv.de/aktuelles/detail/aktuelle-               hinweise-zur-corona-krise-1/; www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung- 

     185856.html; )

4.  Zuschauer können den Wettkämpfen beiwohnen, wenn sie Abstand wahren und Ihre Namen dokumentiert

     bei der/dem Corona-Verantwortlichen abgegeben werden.

 

 Spielbetrieb: (gemäß Hygienekonzept des NFV vom 05.08.20)

5.  Abstandsregel einhalten und Körperkontakt auf ein Minimum reduzieren

     - Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstandes (mind. 1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des           Spielfelds (Zone 2 = Umkleidebereich und Zone 3 = „Publikumsbereich“).

     - In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.

     - Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

     - Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

     - Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld!

     - Im Umkleidebereich haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:

        - Spieler*innen - Trainer*innen

        - Funktionsteams - Schiedsrichter*innen

        - Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

     - Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund - Nasen - Schutz.

     - Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist jederzeit Folge zu leisten

6.  Nutzen der Duschen und Umkleidekabinen ausschließlich gemäß der Hygieneregeln und der ausgewiesenen       max. Belegungszahlen, (max. 5 Personen in den Umkleiden, max. 2 Personen in den Duschen). In den 

     Umkleideräumen gilt die Abstandsregel von 1,5 m, auf die jeder Teilnehmer eigenständig zu achtet hat.

7.   Eintragung aller Spieler in Spielerlisten mit Namen, Kontaktdaten und Aufenthaltszeit für die

     Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette; Verantwortlich sind die Trainer

8.  Außentoiletten am Vereinsheim sind während des Spielbetriebs geöffnet.

9.  Im Kabinengang und in Pauls Hütte darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.

 

Erbstorf, den 20. August 2020