Willkomen beim TuS Erbstorf


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Ordnungen

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Abteilungsordnung


Ergänzend zur Satzung des TuS Erbstorf e.V. gelten für die Tennisabteilung folgende Ordnungen:

1. Abteilungsordnung - Tennis

1.1 Mitgliedschaft

Mitglied kann werden, wer die Mitgliedschaft des TuS Erbstorf besitzt.

Mitglieder können grundsätzlich nur aufgenommen werden, wenn das Verhältnis von Mitgliederzahl und vorhandenen Tennisplätzen eine Mitgliedschaft zulässt.

Neuaufnahmen verpflichten sich auf mindestens 12 Monate der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung.

Mitglieder, die wegen einer Ausbildung bzw. eines Studiums keine Gelegenheit zum Spielen haben und ihren regelmäßigen Aufenthalt am entfernt liegenden Ausbildungs- oder Studienort nehmen, können die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung für diesen Zeitraum ruhen lassen.
Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrages an den Abteilungsvorstand.

Darüber hinaus können Mitglieder auf gleichem Wege eine passive Mitgliedschaft beantragen. Die Beantragung hat 4 Wochen vor Quartalsende zu erfolgen, gleiches gilt für ihre Beendigung.

Im Fall einer angestrebten Wiederaufnahme des Spielbetriebes wird bei Bestehen einer Warteliste das passive Mitglied bevorzugt behandelt. Bei Benutzung der Tennisplätze während der Passivität, gelten die Bedingungen für den Gastspielbetrieb. Die Passivität in der Tennisabteilung berührt nicht die Mitgliedsverhältnisse im Gesamtverein. Die im Gesamtverein zu beantragende Passivität schließt die Tennisabteilung automatisch mit ein.

Der Austritt aus der Tennisabteilung ist der Abteilungsleitung oder dem geschäftsführenden Vorstand des TuS Erbstorf schriftlich mitzuteilen. Er ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres zulässig.

1.2 Tennisversammlung

Die Mitglieder der Tennisabteilung führen einmal jährlich im ersten Quartal eine Versammlung durch.

Die Tennisversammlung wählt alle zwei Jahre den Abteilungsvorstand:

- Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter und Vertretung
- Sportwartin / Sportwart und Vertretung
- Jugendwartin / Jugendwart und Vertretung,

sowie einen Festausschuss, der aus 3 Mitgliedern besteht.

Die / der gewählte Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter gehört dem erweiterten Vorstand des TuS Erbstorf an. Hierzu ist sie / er von der Mitgliederversammlung des TuS Erbstorf für die Dauer von 2 Jahren zu bestätigen.

Die Aufgaben der Kassenwartin / des Kassenwartes übernimmt der geschäftsführende Vorstand des TuS Erbstorf. Die Kassenwartin / der Kassenwart ist Mitglied des Abteilungsvorstandes.

Stimmrecht besitzen alle Tennismitglieder, soweit das 16. Lebensjahr vollendet ist. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Tennisversammlung als Gäste teilnehmen. Gewählt werden können alle Tennismitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die mindestens sechs Monate Mitglied in der Tennisabteilung sind.

Über den Ablauf und die Beschlüsse der Tennisversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Die Protokollführung regelt der Abteilungsvorstand.


1.3 Mitgliedsbeiträge / Sonderzahlungen

Die Mitgliedsbeiträge sind in der Beitragsordnung des TuS Erbstorf festgelegt.

Von der Tennisversammlung festgesetzte Zahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden werden zum
Jahresende abgebucht.

Für die Dauer einer ruhenden Mitgliedschaft ist das Mitglied von der Zahlung der Tennisbeiträge befreit. Die Befreiung wird auf Antrag vom Abteilungsvorstand mit zukünftiger Wirkung erteilt. Bei Wiederaufnahme des Spielbetriebes ist keine erneute Aufnahmegebühr zu entrichten.

1.4 Startgelder

Für die Teilnahme an offiziellen Verbandsmeisterschaften werden die Startgelder vom TuS Erbstorf übernommen, soweit sie nicht von anderen Trägern erstattet / gewährt wurden.

1.5 Kinder- und Jugendförderung

Neben der Ausübung des Breitensports verfolgt die Tennisabteilung die Förderung des Kinder- und Jugendbereiches.

Vereinstraining
Trainingsneuzugänge können im Sommer oder Winter dreimal kostenfrei an einem Probetraining teilnehmen. Das ganzjährige Tennis-Vereinstraining erfolgt wöchentlich außerhalb der Ferien und Feier-tage und wird von der Tennisabteilung finanziell unterstützt. Das Sommertraining (ca. 15 Wochen), findet auf der Tennisanlage des TuS Erbstorf; das Wintertraining (ca. 24 Wochen), auf gemieteten Hallenplätzen in der Umgebung statt.

Für Aufnahme zum Vereinstraining sind gesonderte Verträge mit den Erziehungsberechtigten der jugendlichen Mitglieder aus der Tennisabteilung abzuschließen. Die Höhe der Trainingskosten für das Sommer- und Wintertraining werden nach der Haushaltslage durch den Abteilungsvorstand festgelegt und mit den Trainingsteilnehmern gesondert abgerechnet.

Gastspieler aus anderen Tennisvereinen können unter Beachtung der o.g. Verträge und der anteiligen Beiträge für den Gesamtverein sowie des Zusatzbeitrages Tennisabteilung nach Beschluss des Abteilungsvorstandes teilnehmen. Der dabei fällige Gesamtjahresbeitrag gliedert sich wie folgt:
- Anteil für Sommertraining (ca. 15 Wochen) : Gesamtjahresbeitrag : 39 Wochen x 15 Wochen
- Anteil für Wintertraining (ca. 24 Wochen) : Gesamtjahresbeitrag : 39 Wochen x 24 Wochen

Kreistraining
Der TuS Erbstorf schließt mit dem NTV Kreis Lüneburg Verträge zum Kreisfördertraining von talentierten Jugendlichen ab. Die Trainingskosten übernimmt zu ca. einem Drittel der Tenniskreis Lüneburg. Die restlichen Trainingskosten trägt zunächst der TuS Erbstorf. Sie sind jedoch durch eine schriftliche Elternverpflichtung des Jugendlichen an den TuS Erbstorf zu erstatten.

Die Tennisabteilung bezuschusst den jährlichen Elternanteil vorbehaltlich der Kassenlage mit folgen- den Höchstbeträgen:
- Jugendliche, deren Eltern bzw. 1 Elternteil aktives Mitglied in der Tennisabteilung sind: 80 EUR
- Jugendliche, deren Eltern bzw. 1 Elternteil nicht aktives Mitglied in der Tennisabteilung sind: 60 EUR

Der Zuschuss kann durch Beschluss des Abteilungsvorstandes für Jugendliche, die nicht am Vereinstraining teilnehmen, um den Betrag des Vereinszuschusses für Vereinstraining erhöht werden.


Bezirkstraining
Der TuS Erbstorf schließt mit dem NTV Bezirk Lüneburg-Stade Verträge zum Bezirksfördertraining für talentierte Jugendliche ab. Die Trainingskosten übernimmt zu ca. einem Drittel der Bezirk Lüneburg-Stade. Die restlichen Trainingskosten trägt zunächst der TuS Erbstorf. Sie sind jedoch durch eine schriftliche Elternverpflichtung des Jugendlichen an den TuS Erbstorf zu erstatten.

Die Tennisabteilung bezuschusst den jährlichen Elternanteil vorbehaltlich der Kassenlage mit folgen- den Höchstbeträgen:
- Jugendliche, deren Eltern bzw. 1 Elternteil aktives Mitglied in der Tennisabteilung sind: 100 EUR
- Jugendliche, deren Eltern bzw. 1 Elternteil nicht aktives Mitglied in der Tennisabteilung sind: 80 EUR
Jugendliche, die im Kreis- und Bezirksfördertraining sind bzw. am Bezirkstraining zweimal wöchentlich teilnehmen, erhalten 120 bzw. 100 EUR. Für diese Jugendlichen entfällt dann der Zuschuss am Kreistraining.

Der Zuschuss kann durch Beschluss des Abteilungsvorstandes für Jugendliche, die nicht am Vereinstraining teilnehmen, um den Betrag des Vereinszuschusses für Vereinstraining erhöht werden.

Verbandstraining
Die Jugendlichen, die am Verbandstraining des NTV teilnehmen, werden von der Tennisabteilung mit den Jugendlichen des Bezirkstrainings, die im Kreis- und Bezirksfördertraining sind bzw. am Bezirkstraining zweimal wöchentlich teilnehmen, gleichgestellt.

Der Zuschuss kann durch Beschluss des Abteilungsvorstandes für Jugendliche, die nicht am Vereinstraining teilnehmen, um den Betrag des Vereinszuschusses für Vereinstraining erhöht werden.


2. Spiel- und Platzordnung

2.1 Spielberechtigung

Die Tennisplätze stehen nur den Mitgliedern der Tennisabteilung zur Verfügung. Eine Mitgliedschaft im TuS Erbstorf und eine Aufnahmeerklärung für die Tennisabteilung sind Voraussetzung für die Benutzung der Plätze.

2.2 Spielregeln

Das Ausüben des Tennissports hat nach den Regeln des Deutschen Tennisbundes (DTB) zu erfolgen.
Das Betreten der Plätze ist den Spielern nur mit Tennisschuhen gestattet.

2.3 Platzbelegung

Die Platzbelegung für die Plätze 1 bis 3 erfolgt nach einem monatlich ausgehängten Platzbelegungsplan, in dem sich die spielberechtigten Mitglieder jeweils nur für eine Stunde (Einzel) bzw. Doppel-stunde (Doppel) im voraus eintragen können.

Für den Platz 4 wird das Ansitzen vorgegeben. Bei Spielbeginn ist die genaue Uhrzeit im Platzbele-gungsplan einzutragen. Die Spielzeit beträgt dann eine Stunde (inkl. Platzpflege). Unterbleibt die Eintragung, verlieren die Spieler ihren aktuellen Anspruch. Gegenüber einer angestrebten Spielzeitverlängerung haben andere Mitglieder, die nicht bereits am selben Tag im Platzbelegungsplan eingetragen sind, Vorrang.

Während der Punktspielsaison richtet sich die Platzbelegung nach einer jährlich neu festgelegten, gesonderten Trainingsordnung. Die Trainingsordnung hängt zum Beginn der Saison aus.

Jugendliche Mitglieder (bis 15 Jahre) dürfen lediglich Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Termine vormerken. Ausnahme: Platz 3; dort dürfen Jugendliche Montag bis Samstag bis 20.00 Uhr Eintragungen vornehmen. Die Beschränkung gilt nicht für Jugendliche, die an Punktspielen in einer Damen- bzw. Herrenmannschaft eingesetzt werden oder die berufstätig sind.

2.4 Platzpflege

Nach jedem Spiel ist der Platz sorgfältig zu pflegen, d. h. er ist mit dem Schleppnetz abzuziehen, Unebenheiten sind auszugleichen und die Linien sind zu fegen. Bei trockenem Wetter sind die Plätze ausreichend zu bewässern.

2.5 Gastspiele

Gastspiele haben unter Beteiligung eines Mitgliedes der Tennisabteilung des TuS Erbstorf zu erfolgen. Je Spieleinheit (Einzel- bzw. Doppelstunde) und Tennisplatz wird unabhängig von der Anzahl der eingesetzten Gastspieler folgender Beitrag erhoben:
- 1. und 2. Spieleinheit: 5 EUR
- 3. bis 5. Spieleinheit: 10 EUR

Die Gastspiele sind auf 5 Spieleinheiten pro Kalenderjahr begrenzt.

Gastspieler, die Mitglieder eines anderen Tennisvereines sind, dürfen mit den Tennismitgliedern des TuS Erbstorf eine Spieleinheit im Monat kostenfrei spielen. Darüber hinaus stattfindende Gastspiele (für die eine zahlenmäßige Begrenzung nicht gilt), werden nach den o.g. Beiträgen berechnet (mit Ausnahme von Jugendlichen).

Im ausgehängten Gastspielbuch sind die Gastspiele mit Vor- und Nachnamen leserlich einzutragen. Die Begleichung fälliger Gastspielbeiträge im gleichen Monat beim Abteilungsleiter sowie die Beachtung vorstehender Regeln obliegt den beteiligten Mitglieder des TuS Erbstorf.

2.6 Arbeitseinsatz

Im Bedarfsfall kann ein Arbeitseinsatz zur Herrichtung der Tennisanlage oder für andere notwendige Arbeiten angesetzt werden.

Von jedem erwachsenen aktiv spielenden Mitglied sowie jugendlichen Mitgliedern ab 16 Jahren sind jährlich mindestens 3 Arbeitsstunden zu leisten. Werden die Arbeitsstunden nicht geleistet, wird für jede versäumte Stunde ein Betrag von 13,00 € eingezogen.

2.7 Verstöße

Die Einhaltung der Regeln der Spiel- und Platzordnung ist Verpflichtung aller Mitglieder in eigener und gegenseitiger Verantwortung.

Mitglieder, die gegen die Spiel- und Platzordnung verstoßen, können von der Leitung der Tennisabteilung vorübergehend bis zu 14 Tagen oder ganz vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.


3. Inkrafttreten

Diese Ordnungen sind in der vorliegenden Form von der Tennisversammlung des TuS Erbstorf von 1965 e.V. am 29.Januar 2010 beschlossen worden.



Der Abteilungsvorstand





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